Die Beiträge des Budokan Bad Homburg I e.V. sind wie folgt geregelt:
§1 Monatliche Regelbeiträge
(1) Monatlich € 17,50
(2) passive Mitglieder € 2,00
§1 Monatliche Regelbeiträge
(1) Monatlich € 17,50
(2) passive Mitglieder € 2,00
(3) Aufnahmegebühr € 80,00
§ 2 Ermäßigte Beiträge
Eine Beitragsermäßigung wird in folgenden Fällen gewährt:
(1) Familienbeitrag
Der monatliche Höchstbeitrag (Summe aller Einzelbeiträge) pro Familie ist begrenzt auf € 30,00. Als Familie gelten Vater, Mutter und Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ergibt die Addition der Einzelbeiträge innerhalb der Familie einen Betrag, der höher als € 30,00 ist, wird vom Verein nur dieser Höchstbeitrag erhoben.
(2) Doppelmitgliedschaft/Härtefallklausel
Mitgliedern, die bereits einem anderen Karate- oder Hwal-Moo-Do Dojo angehören und nur gelegentlich im Budokan Bad Homburg mittrainieren, kann auf Antrag eine Beitragsermäßigung bis zu 50% vom Beitrag gemäß § 1 gewährt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Das gleiche gilt für besondere Härtefälle. Unter einem Härtefall ist zu verstehen, dass die Erhebung des Beitrags gem.
§ 1 für den Betroffenen oder dessen Familie eine besondere Härte darstellen würden.
§ 3 Beitragsbefreiung Satzungsgemäß
(§ 3 (4) der Vereinssatzung) von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit sind nur die Ehrenmitglieder.
§ 4 Fälligkeit der Beiträge
Die Beiträge sind monatlich im voraus zu entrichten. Nach Möglichkeit ist von Barzahlungen abzusehen und vom Lastschrifteinzugsverfahren Gebrauch zu machen.
§ 7 Beiträge zum Deutschen Karate Verband (DKV)
Der Verein erhebt darüber hinaus die Jahresbeiträge für den Deutschen Karate Verband und führt diese ab (Jahresmarken-Verfahren).
Ausweisgebühr: 20,- €
Jahresmarke, Erwachsene neu: 30,-€
Diese Beitragsordnung gilt ab 1.5.2013
§ 2 Ermäßigte Beiträge
Eine Beitragsermäßigung wird in folgenden Fällen gewährt:
(1) Familienbeitrag
Der monatliche Höchstbeitrag (Summe aller Einzelbeiträge) pro Familie ist begrenzt auf € 30,00. Als Familie gelten Vater, Mutter und Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ergibt die Addition der Einzelbeiträge innerhalb der Familie einen Betrag, der höher als € 30,00 ist, wird vom Verein nur dieser Höchstbeitrag erhoben.
(2) Doppelmitgliedschaft/Härtefallklausel
Mitgliedern, die bereits einem anderen Karate- oder Hwal-Moo-Do Dojo angehören und nur gelegentlich im Budokan Bad Homburg mittrainieren, kann auf Antrag eine Beitragsermäßigung bis zu 50% vom Beitrag gemäß § 1 gewährt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Das gleiche gilt für besondere Härtefälle. Unter einem Härtefall ist zu verstehen, dass die Erhebung des Beitrags gem.
§ 1 für den Betroffenen oder dessen Familie eine besondere Härte darstellen würden.
§ 3 Beitragsbefreiung Satzungsgemäß
(§ 3 (4) der Vereinssatzung) von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit sind nur die Ehrenmitglieder.
§ 4 Fälligkeit der Beiträge
Die Beiträge sind monatlich im voraus zu entrichten. Nach Möglichkeit ist von Barzahlungen abzusehen und vom Lastschrifteinzugsverfahren Gebrauch zu machen.
§ 7 Beiträge zum Deutschen Karate Verband (DKV)
Der Verein erhebt darüber hinaus die Jahresbeiträge für den Deutschen Karate Verband und führt diese ab (Jahresmarken-Verfahren).
Ausweisgebühr: 20,- €
Jahresmarke, Erwachsene neu: 30,-€
Diese Beitragsordnung gilt ab 1.5.2013